Begrifflichkeiten

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Es kann sein, dass eine Wohnung mit Küche oder Möbel vermietet wird und Sie aufgefordert werden, eine Ablöse zu bezahlen. Das bedeutet, dass Sie der Vermieterin/ dem Vermieter die Möbel abkaufen und danach die Möbel Ihnen gehören.
Sie können nicht gezwungen werden die Gegenstände zu kaufen, aber die Vermieterin/ der Vermieter kann sich für jemanden entscheiden, der bereit ist dafür zu bezahlen.

Dieses Urteil wird ausgestellt, wenn Sie die Tagsatzung besuchen und der Mietrückstand (noch) nicht bezahlt ist.

Mit einem rechtskräftigen Urteil (nach 4-6 Wochen) kann ein Räumungstermin beantragt werden.

Mit Betriebskosten sind jene Kosten gemeint, die neben der Miete und den Energiekosten für die Wohnungen zu bezahlen sind.
Die Vermieterin/ Der Vermieter bezahlt damit Kosten für Wasser,  Abwasser, Kanalräumung, Müllentsorgung, Kaminkehrung,…

Sie bezahlen monatlich einen Betriebskostenanteil an Ihre Vermieterin/ Ihren Vermieter. Die Betriebskostenabrechnung erfolgt einmal im Jahr. Am Ende des Jahres wird abgerechnet, wie hoch die Betriebs-Ausgaben für Ihre Vermieterin/ Ihren Vermieter tatsächlich waren = Betriebskostenabrechnung. Je nachdem, ob die tatsächlichen Betriebskosten höher oder geringer sind, wird Ihr Betriebskostenanteil angepasst und sie müssen etwas nachzahlen oder bekommen eine Gutschrift– unabhängig davon, ob Sie im vergangenen Jahr bereits an dieser Adresse gewohnt haben.

Alle Gegenstände in Ihrer Wohnung (= „bewegliches Vermögen“), die einen Geldwert haben und nicht unmittelbar für Ihr Leben wichtig sind, können von einer Gerichtsvollzieherin/ einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Das können elektronische Geräte, Schmuck, Sammlungen, Auto etc. sein.

Genossenschaftswohnungen werden von Genossenschaften finanziert. Diese Genossenschaften verlangen bei Mietbeginn einen Finanzierungsbeitrag, mit dem die Genossenschaft einen Teil der Baukosten und Grundkosten abdeckt. Den Finanzierungsbeitrag legt die Genossenschaft fest und diesen müssen Sie bei Mietbeginn bezahlen.
 
Am Ende Ihres Mietverhältnisses bekommen Sie einen Anteil des Finanzierungsbeitrags zurück. Wie hoch dieser Anteil ist hängt von der Wohndauer, Schäden in der Wohnung, Mietrückständen etc. ab.
 
Beachten Sie: Trotzdem Sie einen Finanzierungsbeitrag bezahlen, müssen Sie auch die Kaution für die Wohnung bezahlen!

Klagt eine Gläubigerin/ ein Gläubiger Forderungen gegen Sie gerichtlich ein, kann vom Gericht entschieden werden, dass ein Teil Ihres Gehalts/Lohns direkt an die Gläubigerin/ den Gläubiger überwiesen wird.  

Wie hoch der gepfändete Anteil sein darf ist hier angeführt:
Pfändungstabelle

Bei einer Genossenschaft handelt es sich um eine Gesellschaft mit einer begrenzten Mitgliederzahl. Diese verfolgt nicht als Hauptziel zu wirtschaften, sondern ihre Mitglieder soziale und kulturell zu fördern.

Damit sind Wohnungen gemeint, die von gemeinnützigen Wohnbauträgern gebaut werden (zB Alpenland, Frieden, Buwog,…). Durch Finanzierungsbeiträge der Mieter*innen können die Mieten der Wohnungen gering gehalten werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Genossenschaftswohnungen zusätzlich durch einen Wohnzuschuss gefördert werden.

Möchte Ihre Vermieterin/ Ihr Vermieter den Mietvertrag vor Ablauf der Zeit kündigen, muss sie/ er den Mietvertrag bei Gericht kündigen und begründen, warum der Mietvertrag gekündigt werden soll (zum Beispiel wegen Mietrückständen).

Im Schuldrecht spricht man von Gläubiger*in, wenn Sie mit jemanden einen (Kauf-)Vertrag haben und diesen nicht einhalten, weil Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen. Dann ist die Person, der Sie Geld schulden Gläubigerin/ Gläubiger. Die Gläubigerin/ Der Gläubiger hat das Recht die offene (Geld-)Leistung gerichtlich von Ihnen einzuklagen.

Zu Beginn Ihres Mietverhältnisses verlangt die Vermieterin/ der Vermieter üblicherweise eine Kaution - meistens in der Höhe von 3 Monatsmieten, max. die Höhe von 6 Monatsmieten.
Mit Ende des Mietverhältnisses kann die Vermieterin/ der Vermieter mit der Kaution Mietrückstände begleichen oder Schäden in der Wohnung abdecken. Anschließend muss der (Rest-) Betrag auf Ihr Konto überwiesen werden.

Wenn Sie eine Miete nicht rechtzeitig bezahlen, sind Sie in Zahlungsverzug und haben somit einen Mietrückstand.

Erklären Sie Ihrer Vermieterin/ Ihrem Vermieter rasch, wie es dazu gekommen ist und wann Sie die Miete nachzahlen werden. Wenn Sie Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an eine unserer Beratungsstellen.

Das Gericht legt nach Antrag der Vermieterin/ des Vermieters einen Räumungstermin fest. Wenn dieser feststeht, haben Sie Zeit, die Wohnung bis zu diesem Termin zu räumen und freiwillig zurück zu geben. Machen Sie das nicht, kommt es zur Räumung der Wohnung.

Möchte die Vermieterin/ der Vermieter den Mietvertrag vor Ablauf der Zeit kündigen, kann sie/ er bei Gericht die Räumung der Wohnung beantragen.

Räumungstermin/ Delogierung / zwangsweise Räumung:

Alle drei Begriffe werden für jenen Termin verwendet, an welchem eine Wohnung geräumt wird. Es handelt sich um einen gerichtlich festgesetzten Termin - das bedeutet, dass der*die Gerichtsvollzieher*in, eine Spedition und weitere Firmen damit beauftragt wurden, die betreffende Wohnung auszuräumen und Möbel und persönliche Gegenstände einzulagern. An diesem Tag wird ebenso der Schlüssel eingezogen und die Wohnung darf von Ihnen nicht mehr betreten werden.

Ein Räumungsvergleich ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Begleichung des Mietrückstandes. Dafür müssen sowohl die Vermieterin/ der Vermieter, als auch Sie zustimmen (zum Beispiel Ratenzahlung). Diese Vereinbarung wird während der Tagsatzung getroffen.
 
Sollten die im Vergleich formulierten Bedingungen nicht erfüllt werden, kann sehr rasch ein Räumungstermin beantragt werden.

Untermiete kommt zustande, wenn eine Hauptmieterin/ ein Hauptmieter die Wohnung oder Teile davon an jemand anderen untervermietet (z.B. Wohngemeinschaften). Ob dies in Ihrer Wohnung erlaubt ist oder nicht, steht in Ihrem Mietvertrag.

Dieses Urteil wird ausgestellt, wenn die Mieterin/ der Mieter bei der Tagsatzung nicht anwesend war.
Mit einem rechtskräftigen Urteil (nach 4-6 Wochen) kann ein Räumungstermin beantragt werden.

Der erste Verhandlungstermin im Räumungsverfahren nennt sich „Vorbereitende Tagsatzung“. Dieser Termin ist meist nur kurz anberaumt (15 – 30 Minuten) und dient dazu, beide Parteien zusammenzubringen.

Mögliche Ergebnisse der Tagsatzung können sein:

Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe:

Diese Unterstützung ist ein direkter Zuschuss zur Miete aus Mitteln der Wohnbauförderung der NÖ Landesregierung. Die Vermieterin/ Der Vermieter kann Auskunft darüber geben, ob für Ihre Wohnung ein Wohnzuschuss beantragt werden kann.