Fahrnisexekution

Alle Gegenstände in Ihrer Wohnung (= „bewegliches Vermögen“), die einen Geldwert haben und nicht unmittelbar für Ihr Leben wichtig sind, können von einer Gerichtsvollzieherin/ einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Das können elektronische Geräte, Schmuck, Sammlungen, Auto etc. sein.