Gläubiger*in

Im Schuldrecht spricht man von Gläubiger*in, wenn Sie mit jemanden einen (Kauf-)Vertrag haben und diesen nicht einhalten, weil Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen. Dann ist die Person, der Sie Geld schulden Gläubigerin/ Gläubiger. Die Gläubigerin/ Der Gläubiger hat das Recht die offene (Geld-)Leistung gerichtlich von Ihnen einzuklagen.