Untermiete
Untermiete kommt zustande, wenn eine Hauptmieterin/ ein Hauptmieter die Wohnung oder Teile davon an jemand anderen untervermietet (z.B. Wohngemeinschaften). Ob dies in Ihrer Wohnung erlaubt ist oder nicht, steht in Ihrem Mietvertrag.
Untermiete kommt zustande, wenn eine Hauptmieterin/ ein Hauptmieter die Wohnung oder Teile davon an jemand anderen untervermietet (z.B. Wohngemeinschaften). Ob dies in Ihrer Wohnung erlaubt ist oder nicht, steht in Ihrem Mietvertrag.