Ablöse

Es kann sein, dass eine Wohnung mit Küche oder Möbel vermietet wird und Sie aufgefordert werden, eine Ablöse zu bezahlen. Das bedeutet, dass Sie der Vermieterin/ dem Vermieter die Möbel abkaufen und danach die Möbel Ihnen gehören.
Sie können nicht gezwungen werden die Gegenstände zu kaufen, aber die Vermieterin/ der Vermieter kann sich für jemanden entscheiden, der bereit ist dafür zu bezahlen.