Betriebskostenabrechnung

Sie bezahlen monatlich einen Betriebskostenanteil an Ihre Vermieterin/ Ihren Vermieter. Die Betriebskostenabrechnung erfolgt einmal im Jahr. Am Ende des Jahres wird abgerechnet, wie hoch die Betriebs-Ausgaben für Ihre Vermieterin/ Ihren Vermieter tatsächlich waren = Betriebskostenabrechnung. Je nachdem, ob die tatsächlichen Betriebskosten höher oder geringer sind, wird Ihr Betriebskostenanteil angepasst und sie müssen etwas nachzahlen oder bekommen eine Gutschrift– unabhängig davon, ob Sie im vergangenen Jahr bereits an dieser Adresse gewohnt haben.