Delogierungsprävention in Niederösterreich
Die ARGE Wohnungssicherung wird aus Mitteln des Landes Niederösterreich gefördert.
Rufen Sie uns an! Es ist wirklich wichtig sich darum zu kümmern! Je früher Sie sich melden, desto eher können wir eine Lösung finden! Unter „Wer hilft mir“, finden Sie jene Stelle, die für Ihren Bezirk zuständig ist.
Kann mich jemand aus der Wohnung werfen?
Niemand darf Sie aus der Wohnung werfen. Die Vermieterin/ Der Vermieter kann beim zuständigen Bezirksgericht ein Kündigungsverfahren einleiten, indem sie/ er eine Räumungsklage einbringt. Erst wenn das Gericht entschieden hat, dass ein Mietrückstand und somit ein offizieller Kündigungsgrund besteht, werden weitere Schritte (z.B. zwangsweise Räumung) eingeleitet.
Eine Delogierung/ zwangsweise Räumung ohne richterliche Anordnung (= ohne Räumungsbescheid) ist unzulässig! Die Räumung muss von einer Gerichtsvollzieherin/ einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden.
Darf mein*e Vermieter*in das Türschloss wechseln?
Auch wenn ein Mietrückstand besteht, darf die Vermieterin/ der Vermieter das Türschloss NICHT austauschen. Sollte sie/ er das trotzdem machen, rufen Sie die Polizei und bringen anschließend Klage beim Bezirksgericht ein. Eine eigenmächtige Delogierung (=Räumung ohne richterliche Anordnung) ist nicht zulässig!
Darf meine Vermieterin/ mein Vermieter meine Wohnung kündigen?
Durch den Mietvertrag besteht ein rechtsverbindliches Mietverhältnis. Das bedeutet, dass sowohl Sie sich, als auch die Vermieterin/ der Vermieter an die Vereinbarungen des Mietvertrags halten müssen. Wenn Sie diesen Vereinbarungen nicht nachkommen – zum Beispiel die Miete nicht bezahlen- darf die Vermieterin/ der Vermieter den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich kündigen.
Um eine Räumungsklage gegen Sie zu erwirken, muss die Kündigung bei Gericht eingebracht werden. Mehr zu Gerichtliche Kündigung.
Wer haftet für Mietschulden?
Es haften jene Personen, die im Mietvertrag als Hauptmieter*innen eingetragen sind.
Welche Konsequenzen haben Mietrückstände? Muss ich wegen Mietschulden ins Gefängnis?
Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, sich Hilfe zu suchen. Sie wollen die nächsten Schritte besprechen? Rufen Sie uns an! Unter „Wer hilft mir“, finden Sie jene Stelle, die für Ihren Bezirk zuständig ist.
Ab welcher Höhe des Mietrückstandes kann die Vermieterin/ der Vermieter Klage einreichen?
Ab der ersten offenen Miete, kann eine Räumungsklage bei Gericht eingereicht werden. Dies ist auch möglich, wenn nur ein Teil der Miete nicht bezahlt worden ist.
Was geschieht bei einer Räumungsklage?
Was geschieht bei einer Tagsatzung? Muss ich die Tagsatzung besuchen?
Es handelt sich hierbei um einen Gerichtstermin, für den Sie eine Ladung erhalten. Bei diesem soll herausgefunden werden, ob ein tatsächlicher Mietrückstand existiert. Im Durchschnitt dauert dieser Termin 15-30 Minuten.
Grundsätzlich gibt es keine Anwesenheitspflicht für Sie. Sie können diesen Termin jedoch dazu nutzen, um Ihren Standpunkt vorzubringen (z.B., wenn die Wohnung Mängel hat und Sie deswegen die Miete reduziert haben, usw…).
Sollten Sie den Rückstand bezahlt haben, können Sie zu diesem Zeitpunkt eine Zahlungsbestätigung vorlegen und die Abweisung der Klage beantragen. Mögliche Ergebnisse der Tagsatzung können sein: Anerkennungsurteil, Versäumungsurteil, Räumungsvergleich
Rufen Sie dringend bei Gericht an, wenn Sie den Termin wahrnehmen wollen, aber verhindert sind!
Brauche ich für die Tagsatzung eine Rechtsvertretung/Anwalt?
Wie kann ich die Tagsatzung verhindern?
Wenn Sie bis zum Tag der Tagsatzung den Mietrückstand bezahlt haben, kann mit der Vermieterin/ dem Vermieter bzw. der Anwaltskanzlei vereinbart werden, dass der Gerichtstermin abgesagt wird.
Oder Sie können der Richterin/ dem Richter bei der Tagsatzung einen Zahlungsbeleg vorlegen und die „Abweisung der Räumungsklage“ aktiv beantragen.
Welche Kosten können durch eine Räumungsklage entstehen?
Im Zuge einer Räumungsklage fallen Verzugszinsen, Anwaltskosten und Gerichtskosten an. Diese Kosten sind von Ihnen zu bezahlen. Kommt es anschließend zu einem Räumungstermin, sind diese Kosten ebenfalls zu bezahlen.
Die Höhe der Kosten kann im Vorfeld nicht abgeschätzt werden, kann aber auch ein Vielfaches der Höhe des Mietrückstandes ausmachen!
Es ist noch nicht zu spät –Ihnen kann noch geholfen werden! Rufen Sie uns an! Unter „Wer hilft mir“, finden Sie jene Stelle, die für Ihren Bezirk zuständig ist.
Was geschieht bei einer Delogierung/ zwangsweisen Räumung/ Räumungstermin?
Kann ich auch delogiert werden, wenn der Mietrückstand bezahlt wird?
Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Delogierung verhindern?
Es liegt im Ermessen der Vermieterin/ des Vermieters, ob ein Räumungstermin abgesagt wird oder nicht. In manchen Fällen kann eine zwangsweise Räumung jedoch bis 24 Stunden vor dem tatsächlichen Termin abgesagt werden. Dafür ist jedoch in der Regel eine Vereinbarung und die Einhaltung von vorgegebenen Zahlungsfristen und die Bezahlung der Anwalts- und Gerichtskosten erforderlich. Wenn Sie die Delogierung verhindern möchten, rufen Sie uns am besten schnellstmöglich an – wir können versuchen Sie dabei zu unterstützen! Link zu den Beratungsstellen.
Kann der Räumungstermin verschoben werden?
Die Vermieterin/ Der Vermieter kann einen Räumungsaufschub bei Gericht veranlassen.
Auch Sie können direkt beim zuständigen Bezirksgericht um einen Räumungsaufschub ansuchen. Wenden Sie sich dafür bitte an das zuständige Bezirksgericht.
Kann ich im Winter delogiert werden?
Ja, eine Delogierung ist auch im Winter möglich. Ob eine Delogierung durchgeführt wird, hängt nicht von der Jahreszeit ab.
Notquartiere
Darf ich mit Kindern im Haushalt delogiert werden?
Unter „Wer hilft mir“, finden Sie jene Stelle, die für Ihren Bezirk zuständig ist.
Bis zu welchem Tag des Monats muss die Miete bezahlt sein?
Der genaue Tag ist individuell im Mietvertrag festgelegt– meistens ist es der 5. des Monats. Wenn Sie Ihr Einkommen erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten (z.B. AMS-Bezug), dann suchen Sie das Gespräch mit der Vermieterin/ dem Vermieter und versuchen Sie eine Einigung zu finden.
Die Vermieterin/ Der Vermieter hat das Recht die Miete bis zu einem bestimmten Tag zu verlangen und bei Nichterhalt eine Klage einzubringen.
Auf welche Art soll ich die Miete bezahlen? (bar, auf Konto, …?)
Es gibt hierzu keine rechtliche Grundlage, die vorgibt, auf welchem Weg Sie Ihre Miete bezahlen sollen/müssen. Achten Sie bei einer Anweisung der Miete von Ihrem Konto auf die richtige Betitelung der Überweisung (für welchen Monat wird die Miete überwiesen?). Bevorzugen Sie oder die Vermieterin/ der Vermieter eine Barzahlung, ist es ratsam, sich eine schriftliche Zahlungsbestätigung dafür geben zu lassen (z.B. in einem Kontobuch). Dadurch haben Sie einen Beleg für die geleisteten Mietzahlungen und es kann dadurch nicht zu Missverständnissen kommen. Bei jeder Form der Bezahlung ist es wichtig, dass Sie notiert haben, für welches Monat Sie die Miete leisten !
Kann ich zur Mietzahlung auch einen Blanko-Erlagschein verwenden, oder muss es ein vorgedruckter Zahlschein sein?
Wenn Sie die Bankdaten und die Miethöhe wissen, können Sie auch einen Blanko-Erlagschein benutzen.
Achten Sie darauf unter „Verwendungszweck“ einzutragen, welche Monatsmiete Sie einbezahlen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Einziehungsauftrag und einem Dauerauftrag?
Bei einem Einziehungsauftrag ist die Vermieterin/ der Vermieter bemächtigt die Miete von Ihrem Konto abzubuchen bzw. „zu holen“. Der Vorteil ist, dass Sie dadurch keine Änderung der Miethöhe versäumen können. Die Beträge werden immer aktuell sein.
Bei einem Dauerauftrag, den Sie bei ihrer Bank einrichten müssen, überweist Ihre Bank monatlich zum vereinbarten Termin den Betrag auf das Konto der Vermieterin/ des Vermieters. Das bedeutet, dass Sie die Bank informieren müssen, wenn sich die Miethöhe verändert. Bitte führen Sie bei der Bezahlung an, welche Monatsmiete Sie einbezahlen (Verwendungszweck!).
Was soll ich tun, wenn ich einmal nicht das Geld habe, um die gesamte Miethöhe zu bezahlen?
Generell gilt: Die Miet- und Energiekosten sind die wichtigsten Zahlungen im Monat und sollten vorrangig bezahlt werden. Sollte es in einem Monat knapp werden, sollten Sie zumindest einen Teil der Miethöhe einbezahlen. Am besten Sie kontaktieren die Vermieterin/ den Vermieter und erklären Ihre Situation. Zusätzlich können Sie bei der zuständigen Beratungsstelle für Wohnungssicherung anrufen und Unterstützung einholen.
Muss ich die Miete weiterhin bezahlen, auch wenn die Wohnung nur teilweise oder gar nicht bewohnbar ist? (Schimmel, Wasserrohrbruch, Umbauarbeiten, etc.)
Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja! In solchen Fällen besteht die Chance auf eine Mietzinsminderung, wenn die Vermieterin/ der Vermieter die Schäden nicht behebt. Dafür muss der Vermieterin/ dem Vermieter genügend Zeit gegeben werden, um darauf zu reagieren – eine sofortige Einstellung der Mietzahlung könnte als Mietrückstand eingeklagt werden. Für eine ausführlichere Beratung können Sie unter Links sämtliche Stellen finden, die Sie in solchen Fällen mietrechtlich beraten.
Wenn ich meinen Mietvertrag selbst kündige und eine neue Wohnung finde - muss ich dann noch Miete bezahlen, wenn die Kündigungsfrist noch läuft?
Ja, Sie müssen die Miete bis zum Ablauf des Mietvertrags bezahlen.
Gibt es eine Möglichkeit die Kündigungsfrist des Mietvertrages zu umgehen?
Unter „Wer hilft mir“, finden Sie jene Stelle, die für Ihren Bezirk zuständig ist.
Wann gilt eine Wohnung als leistbar?
Wir empfehlen Ihnen, eine Haushaltsrechnung zu machen: Wenn Sie von Ihrem Einkommen die Mietzahlung, die Energiekosten und sonstigen Ausgaben (z.B. Telefon, Versicherungen, usw..) abziehen, sollte ein Restbetrag von ca. € 250,- für Lebensmittel, Kleidung und Hygieneartikel übrigbleiben (für eine Person). Dann spricht man von einer „leistbaren Wohnung“. Sie können unsere Vorlage verwenden und Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen.
Sollte Ihre Rechnung einen geringeren Betrag ergeben, wenden Sie sich an die zuständige Beratungsstelle- vielleicht haben Sie Ansprüche noch nicht geltend gemacht?
Muss ich die Betriebskostenabrechnung bezahlen, obwohl ich erst vor kurzem eingezogen bin?
Ja, Sie müssen die Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung bezahlen, unabhängig davon, wie lange Sie bereits in der Wohnung wohnen. Sollte die Betriebskostenabrechnung ein Guthaben ergeben, so erhalten Sie dieses auch unabhängig davon, wie lange Sie bereits in der Wohnung wohnen. Mehr zu den Betriebskosten im Glossar.
Muss ich eine Gebühr für den Mietvertrag bezahlen?
Die sogenannte „Vergebührung“ gibt es nicht mehr. Es kann allerdings sein, dass Sie eine Gebühr für den Notar bezahlen müssen, der den Mietvertrag aufgesetzt hat.
Ab wann ist mein Mietverhältnis rechtsverbindlich?
Erst die Unterzeichnung eines Mietanbots ist ein verbindliches Angebot. Eine Wohnungsbesichtigung stellt noch kein rechtsverbindliches Mietverhältnis dar. Verlassen Sie sich dabei nicht auf mündliche Zusagen!
Erst mit dem Mietanbot geben Sie eine bindende Erklärung ab, die Wohnung zu einer bestimmten Miethöhe anmieten zu wollen und an dieses Angebot sind Sie auch gebunden.
Nimmt die Vermieterin/ der Vermieter Ihr Angebot an, gilt der Mietvertrag als abgeschlossen und Sie haben ein rechtsverbindliches Mietverhältnis.
Wenn Sie einen Mietvertrag ohne Mietanbot unterzeichnen, besteht ebenfalls ein rechtsverbindliches Mietverhältnis.
Wenn Sie wegen Ihres Mietvertrages unsicher sind, finden Sie hier Hilfe.
Unter „Wer hilft mir“, finden Sie jene Stelle, die für Ihren Bezirk zuständig ist.
Wie läuft eine Beratung ab und wie lange dauert diese?
Das Erstgespräch ist etwas ausführlicher und nimmt mehr Zeit in Anspruch, um Ihre Daten zu erheben und einen Überblick über Ihre Situation zu erhalten. Rechnen Sie aber jedenfalls mit einem einstündigen Termin. Folgetermine finden je nach Bedarf persönlich und/oder telefonisch statt. Die Anzahl der gemeinsamen Termine hängt davon ab, welche Form der Unterstützung Sie von uns benötigen.
Ich habe kein Guthaben, um bei Ihnen anzurufen und einen Termin zu vereinbaren - was kann ich sonst tun?
Sie können uns gerne eine E-Mail oder einen Brief schreiben. Wenn Sie dabei Ihre Telefonnummer bekannt geben, melden wir uns so rasch wie möglich für eine Terminvereinbarung. Unter „Wer hilft mir“ erfahren Sie, welche Stelle für Ihren Bezirk zuständig ist.
Muss ich wirklich all diese Unterlagen für den Termin vorbereiten?
Sie müssen die Unterlagen nicht vorbereiten. Jedoch können wir uns nur mithilfe dieser Unterlagen einen Überblick über Ihre Situation verschaffen und benötigen diese auch, um mit Ihnen Lösungsansätze zu entwickeln.
Dürfen meine Daten bzw. die Inhalte der Gespräche an Dritte weitergegeben werden?
Wir legen hohen Wert auf Datenschutz, wir kommunizieren nur mit „Dritten“, also z.B. mit Vermieter*in oder Energieversorgern, wenn Sie damit einverstanden sind. Zu Beginn unserer Beratung erhalten Sie eine Datenschutzerklärung, welche Sie bei Zustimmung unterschreiben. Ohne Ihre Zustimmung sind wir nicht befugt mit „Dritten“ über Sie zu sprechen. Dieses Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen.
Bekomme ich von Ihnen direkt eine finanzielle Unterstützung zur Abdeckung meines Mietrückstandes?
Die Beratungsstellen für Wohnungssicherung sind keine geldauszahlenden Stellen, weswegen wir keine finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Wir sind jedoch wichtige Kooperationspartner*innen für jene Einrichtungen, Organisationen und Bezirksverwaltungsbehörden, die Menschen mit Miet- und Energierückständen unterstützen.
Helfen Sie auch bei der Wohnungssuche bzw. bei der Übersiedlung?
Nein, diese Unterstützung können wir Ihnen leider nicht bieten. Sie erhalten jedoch von uns Informationsmaterial, wie Sie einen leistbaren Wohnraum finden bzw. informieren wir Sie über Wohnprojekte und Unterstützungsangebote zur Wohnungssuche.
Was soll ich tun, wenn ich nicht mehr beraten werden möchte?
Unsere Beratung ist freiwillig! Wenn Sie nicht mehr beraten werden möchten, dann sagen Sie uns das einfach – dann endet auch die Beratung.
Was bedeutet "Nachhaltigkeit"?
Nach unserem Verständnis ist eine Situation „nachhaltig“, wenn Sie mit Ihren finanziellen Mittel die Miet- und Energiekosten langfristig bezahlen können.
Weiterführende Informationen (z.B. bei mietrechtlichen Fragen) finden Sie unter: Links
Wenn Sie Ihre Frage hier nicht gefunden haben, dann rufen Sie uns gerne an!