Finanzierungsbeitrag

Genossenschaftswohnungen werden von Genossenschaften finanziert. Diese Genossenschaften verlangen bei Mietbeginn einen Finanzierungsbeitrag, mit dem die Genossenschaft einen Teil der Baukosten und Grundkosten abdeckt. Den Finanzierungsbeitrag legt die Genossenschaft fest und diesen müssen Sie bei Mietbeginn bezahlen.
 
Am Ende Ihres Mietverhältnisses bekommen Sie einen Anteil des Finanzierungsbeitrags zurück. Wie hoch dieser Anteil ist hängt von der Wohndauer, Schäden in der Wohnung, Mietrückständen etc. ab.
 
Beachten Sie: Trotzdem Sie einen Finanzierungsbeitrag bezahlen, müssen Sie auch die Kaution für die Wohnung bezahlen!