Kaution

Zu Beginn Ihres Mietverhältnisses verlangt die Vermieterin/ der Vermieter üblicherweise eine Kaution – meistens in der Höhe von 3 Monatsmieten, max. die Höhe von 6 Monatsmieten.
Mit Ende des Mietverhältnisses kann die Vermieterin/ der Vermieter mit der Kaution Mietrückstände begleichen oder Schäden in der Wohnung abdecken. Anschließend muss der (Rest-) Betrag auf Ihr Konto überwiesen werden.